Gehen Sie bei Ihrer Steuerberatung keine Kompromisse ein – schließlich steht damit viel Geld und Ihr Vertrauen auf dem Spiel.

Wechseln Sie zu uns, sobald nur einer der folgenden Punkte erfüllt ist

  • unbefriedigende Beratung (z.B. nicht auf Augenhöhe, Beratungsfehler)
  • nicht stimmiger Service (z.B. Erreichbarkeit, Einhaltung von Terminen)
  • Unkenntnis des Steuerberaters über Ihren Betriebsablauf
  • die Technik des Steuerberaters ist nicht zeitgemäß
  • die Kosten sind nicht transparent bzw. erscheinen Ihnen zu hoch
  • der Steuerberater verlässt die Kanzlei.

Wir erleichtern Ihnen den Wechsel und zeigen Ihnen, wie einfach es ist

Als neuen Mandanten übernehmen wir Sie grundsätzlich jederzeit zum Monatswechsel. Bitte beachten Sie dabei folgende Punkte, wenn Sie bisher anderweitig steuerlich beraten sind:

  • Kündigen Sie schriftlich vor dem Wechsel, wenn Sie einen schriftlichen Vertrag geschlossen haben.
  • Sind beim bisherigen Steuerberater keine Rechnungen mehr offen? Andernfalls könnte er Unterlagen zurückbehalten.
  • Während unseres Kennenlerngespräches erteilen Sie uns Vertretungsvollmacht. Den Widerruf der ursprünglich erteilten Vollmacht leiten wir für Sie an Ihren bisherigen Steuerberater weiter. Zusätzlich unterrichten wir sämtliche Behörden von dem Wechsel zu uns.
  • Bei Ihrem bisherigen Steuerberater fordern wir sämtliche Daten und Dokumente an.
  • Von Ihrem bisherigen Steuerberater erhalten wir die folgenden Unterlagen
  • für das laufemde Geschäftsjahr
  1. BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertungen)
  2. SuSa (Summen- und Saldenlisten)
  3. Bankauszüge, Belege
  4. OPOS-Listen (Offene-Posten-Listen), d.h. Forderungen gegenüber Kunden bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten
  • für die vergangenen Geschäftsjahre:
  1. alle Buchführungsdaten und -unterlagen
  2. Jahresabschlüsse bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
  3. SuSa (Summen- und Saldenlisten)
Alles Weitere erfahren Sie in einem kostenlosen Erstgespräch